Externer Brandschutzbeauftragter

individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt

Anstelle eines Brandschutzbeauftragten aus Ihrem Personalbestand übernehmen wir diese Aufgabe als externer Brandschutzbeauftragter. Somit entfallen ungewollte Personalzeitausfälle wegen der notwendigen Erstschulungen und Folgeschulungen. Auch erwerben Sie mit der Beauftragung des externen Brandschutzbeauftragten die Fachkompetenz über die notwendigen Schulungen heraus.

Als externer Brandschutzbeauftragter erfolgen Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen gemäß vfdb 12-09/01:2014-11, wie z. B.:

  • Erstellen / Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Nutzungsänderungen
  • Planung / Organisation und Umsetzung von Evakuierungsübungen
  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführungen von internen Brandschutzbegehungen
  • Dokumentationen und vieles
  • u.v.m.

Es werden auf Wunsch brandschutztechnische Prozesse hinsichtlich ihrer Qualität und Effizienz untersucht und Ihnen Vorschläge zur Verbesserung des Brandschutz-managements unterbreitet. Bei der Feststellung von brandschutztechnischen Mängeln kommt Ihnen zur Abstellung dieser Mängel eine Vermittlung und gern auch die Koordination von Fachfirmen zu Gute.

Sehr gern offerieren wir Ihnen, im Rahmen Ihrer Firmenorganisation den regelmäßigen Austausch mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit umzusetzen und an internen Ausschüssen teilzunehmen.

Der Service des externen Brandschutzbeauftragten bedarf eines Dienstleistungsvertrages.