Brandschutzschulungen

nach gesetzlichen und individuellen Anforderungen

Sie benötigen Brandschutzhelfer? Je nach Ihren betrieblichen Erfordernissen und  Auflagen können Aus- und Fortbildungen von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen und von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall (Brandschutzhelfer gemäß Ziffer 7.3 ASR A 2.2) gebucht werden.

Auch Schulungen von Räumungshelfern und Unterstützung der Führungskräfte bei der Unterweisung von Beschäftigten im Brandschutz sowie individuelle Kundenwünsche bezüglich der Brandschutzunterweisung finden Anwendung.

Zu Ihrem Vorteil finden die Schulungen vor Ort in Ihrem Betrieb statt. Ihnen bleibt eine aufwendige Personalplanung inkl. An-/Abfahrt und Übernachtung zum Besuch eines Schulungsortes sowie der Kosten für die Abwesenheit und Unterbringung erspart.

Für die Durchführung der Unterweisung am Löschgerät (Feuerlöscher) steht eine mobile Trainingsanlage inkl. Löschgeräte zur Verfügung.

Die Teilnahme an den brandschutztechnischen Schulungen wird anhand von Teilnahmebestätigungen belegt.